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Rund um den Urlaub

zuletzt aktualisiert am

Donnerstag, 27. Mai 2010

Große Studie bestätigt: Fischöl schützt das Herz

Die Teilnehmer hatten zu Beginn alle zu hohe Cholesterin-Werte (LDL im Schnitt bei 183 mg/dl). Sie wurden 4,6 Jahre lang mit einem Statin oder mit einem Statin plus Fischöl behandelt. Etwa jeder sechste Teilnehmer hatte bereits eine KHK. Primärer Endpunkt war die Rate schwerer kardialer Ereignisse, etwa Herzinfarkt, Herztod oder instabile Angina pectoris.

Im Verlauf der Studie kam es bei 3,5 Prozent der Teilnehmer mit dem Statin alleine und bei 2,8 Prozent der Teilnehmer mit Statin plus Fischöl zu einem solchen Ereignis. Der Unterschied von 19 Prozent war statistisch signifikant. Er beruhte vor allem auf einer geringeren Häufigkeit nicht-tödlicher kardialer Ereignisse, etwa Angina pectoris und Herzinfarkt, in der Fischöl-Gruppe (3,2 versus 2,6 Prozent). Tödliche kardiale Ereignisse traten in der Fischöl-Gruppe ähnlich häufig auf (etwa 0,3 Prozent). Dies sei wenig überraschend schreibt der Kardiologe Professor Dariush Mozaffarian aus Boston in einem Kommentar zur Studie (Lancet 369, 2007, 1062).

So war etwa die Rate für Herztod bei KHK-Patienten in der Kontrollgruppe mit bei 2,5 pro 1000 Patientenjahre schon sehr niedrig, mit Fischöl lag sie bei 2,2 - also kaum niedriger. Zum Vergleich: In der europäischen Fischöl-Präventionsstudie GISSI lag sie bei 17 pro 1000 Patientenjahre in der Kontrollgruppe, mit Fischöl war sie 35 Prozent niedriger. Mozaffarian erklärt dies damit, dass Japaner bereits sehr viel Fisch essen und eine zusätzliche Therapie mit Fischöl zum Statin nur noch einen geringen Zusatznutzen habe. Umso überraschend sei es, dass es in der JELIS-Studie trotz niedriger Ereignisraten insgesamt zu einer deutlichen Reduktion kardialer Ereignisse gekommen ist.

Mozaffarian erklärt dies damit, dass niedrige Dosen von Fischöl vor allem ventrikuläre Arrhythmien verhindern und so einem Herztod vorbeugen. Hohe Dosen der Fischöl-Fettsäuren EPA und DHA hätten zudem eine Triglyzerid-senkende, antihypertensive und antientzündliche Wirkung. Dies habe möglicherweise den Zusatznutzen bei nicht-tödlichen Ereignissen bewirkt.

*JELIS: Japan EPA Lipid Intervention Study
Quelle: www.aerztezeitung.de

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Homöopathika bei Allergien

Gegen laufende Nase, Niesreiz, juckende Augen, Husten und andere Allergie-Symptome wünschen sich viele Patienten eine Therapie mit Homöopathika. "Homöopathie eignet sich sowohl zur Akutbehandlung bei Allergien als auch zur langfristigen Prophylaxe", sagt Dr. Markus Wiesenauer aus Weinstadt. Und auch wenig in der Homöopathie erfahrene Kollegen könnten mit einfachen Mitteln vielen Patienten helfen.

Drei homöopathische Einzelmittel sind zu empfehlen

Je nachdem, welche Beschwerden dominieren, empfiehlt Wiesenauer bei allergischen Symptomen eins von drei homöopathischen Einzelmitteln, und zwar in der Dosierung von fünf Kügelchen oder einer Tablette drei- bis fünfmal täglich.

  • · Steht bei Augen und Nase die Sekretion im Vordergrund (alles fließt!), dann rät er zu Galphimia glauca D4. Das Mittel sei zudem indiziert, wenn allergiebedingt Husten auftritt.
  • · Ist vor allem die Nasenatmung stark behindert, dann rät Wiesenauer zu Luffa D6.
  • · Dominiert der Juckreiz in Rachen und Hals, empfiehlt er Arundo D6.
  • Ist die Symptomatik schwer einzuschätzen, rät er zum Komplexpräparat Heuschnupfenmittel DHU.
  • Bei Patienten mit Staubmilbenallergie empfiehlt Wiesenauer das Mittel Sabadilla D6, das ist das Läusekraut Schoenocaulon officinale aus Mexiko. Von dem Mittel sollten dreimal täglich fünf Globuli eingenommen werden, und zwar Ãüber drei Wochen. Es folgt eine Woche Pause und dann erneut eine dreiwöchige Einnahme. Auch wenn es dazu keine kontrollierten Studien gebe, sei das Arzneimittel bewährt.

    Wiesenauer setzt bei Allergien zudem einige andere Arzneimitteln flankierend ein. Bei verstopfter Nase empfiehlt er zum Beispiel Luffa Nasentropfen DHU, und zwar drei bis fünfmal täglich zwei Hübe in jedes Nasenloch. Bei starkem Nasenfluß rät er zu Rinupret® Pflege Nasenspray. Das Mittel mit Meersalzlösung und Dexpanthenol lindert die Schleimhautreizung. Die Medikamente müssen von den Patienten selbst bezahlt werden. Wiesenauer verordnet sie auf einem grünen Rezept.

    "Je früher ein Patient bei allergischen Symptomen mit der Behandlung beginnt, desto besser sind die Erfolgsaussichten", sagt Wiesenauer. Sollten sich wider Erwarten die allergischen Symptome mit Homöopathika nicht ausreichend bessern, dann verordnet er additiv ein synthetisches Antiallergikum wie Cetirizin. Wechselwirkungen mit Homöopathika seien nicht zu erwarten.

    Langfristig rät Wiesenauer seinen Pollenallergikern außerdem zu einer homöopathischen Prophylaxe im Spätherbst. Hierzu lohnt es sich, das Krankheitsbild in einer homöopathischen Erstanamnese zu erheben. Ein Beispiel für die Prophylaxe ist die Behandlung mit Galphimia glauca D12 einmal täglich fünf Kügelchen oder eine Tablette über sechs bis acht Wochen.

    Eine regelmäßige Therapie verringert die Allergieneigung

    Nach Studienergebnissen profitierten 70 Prozent der Patienten mit saisonaler Allergie ganz eindeutig von Homöopathie, so Wiesenauer. Prophylaxe und Akutbehandlung verkürzten die Dauer der Symptome und milderten sie ab. Über mehrere Jahre lasse sich mit der homöopathischen Therapie auch die Allergieneigung bei Patienten etwas abbauen.

    Quelle: www.aerztezeitung.de/Wolfgang Geissel

    Ergänzende Information der Severinus Apotheke:

    Wir haben in unserer Praxis auch sehr gute Erfahrungen mit Auszügen aus dem indischen Lungenkraut als Homöopathikum gemacht. Man verwendet es entweder als Einzelmittel von DHU Justicia adhotada D6 in der akuten Dosierung dreimal täglich fünf Kügelchen oder als Fertigpräparat von der Firma Klosterfrau das Allergin. Die empfohlene Dosierung hierbei ist 3 mal täglich 5-10 Tropfen.

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    Grippewelle kommt diese Saison mit Verspätung

    Jetzt noch impfen lassen!

    Die Grippesaison beginnt infolge des milden Winters erst jetzt und wird ihren Höhepunkt voraussichtlich im März/April erreichen. Für die Influenza-Schutzimpfung ist es für diese Saison noch nicht zu spät, denn binnen zwei Wochen wird ein effektiver Infektionsschutz aufgebaut. Gerade für Ältere und chronisch Kranke ist die Grippe-Schutzimpfung besonders wichtig, unter anderem, weil ihr Körper den schnellen Fieberanstieg auf 40 Grad Celsius und mehr nur schwer verkraften kann.

    Grippe kann tödlich sein
    In Deutschland erkranken jedes Jahr zwei bis zehn Prozent der Bevölkerung an saisonaler Influenza. Bei jährlich 5 000 bis 8 000 Betroffenen verlaufe die Virusinfektion tödlich, berichtete Chefarzt Dr. Torsten Bauer vom Helios Klinikum Emil von Behring in Berlin bei einer Pressekonferenz.

    Impfung schätzt die ganze Bevölkerung
    Sollte es trotz Impfung zu einer Erkrankung kommen, sind Schweregrad und Dauer der Erkrankung deutlich vermindert. Je mehr Menschen geimpft sind, desto geringer ist die Gefahr einer Virenübertragung und damit einer Ansteckung, wie Bauer erklärte.

    Ansteckung erfolgt vor ersten Symptomen
    Influenza-Viren übertragen sich durch Tröpfcheninfektion. Als wichtigen Grund für das erhöhte Pandemierisiko der Influenza nannte Bauer die Tatsache, dass Erkrankte bereits zwei bis drei Tage vor Auftreten der ersten Krankheitssymptome infektiös sind: "Bevor ein Infizierter überhaupt weiß, dass er krank ist, hat er bereits 80 Personen angesteckt."

    Quelle:Ärztliche Praxis

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    Zuzahlungen

    Ab 01.01.2004 ändern sich viele Zuzahlungen und neue kommen hinzu.

    Kinder und Jugendliche sind auch weiterhin von Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten).

    Arzneimittel, Verbandmittel und Hilfsmittel:

    Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Verbandmitteln und Hilfsmitteln ist eine Eigenbeteiligung von 10 % der Kosten vorgesehen. Die Zuzahlungen betragen mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Sollte der Abgabepreis unter 5 Euro liegen, so wird auch nur der tatsächliche Preis verlangt.
    Beispiele:

    • Medikament 1: Preis: 70 Euro = Zuzahlung 7 Euro (10% Zuzahlung) Medikament 2: Preis 10 Euro = Zuzahlung 5 Euro (Mindestzuzahlung von 5 Euro) Medikament 3: Preis 225 Euro= Zuzahlung 10 Euro (Maximal-Zuzahlung von 10 Euro) Medikament 4: Preis 4 Euro = Zuzahlung 4 Euro (Höchstens Zuzahlung in Höhe des Abgabepreises)
  • Praxisgebühr:
  • Bei jeder ersten Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder eines zugelassenen Psychotherapeuten im Quartal sind 10 Euro zu entrichten.

    Ausnahmen:

    Aufsuchen eines Arztes mit einer aus dem selben Quartal stammenden Überweisung

    Schutzimpfungen

    Gesundheitsuntersuchung

    Zahnärztliche Bonusuntersuchung

    Beispiel

      • 02.01.2004 Aufsuchen des Hausarztes wegen allgemeiner Erkrankung: 10 Euro
      • 10.03.2004 Aufsuchen des Kardiologen mit Überweisung des Hausarztes: gebührenfrei
  • Stationäre Behandlung
  • (Krankenhaus und stationäre Kuraufenthalte):

    Wer im Krankenhaus behandelt wird oder eine stationäre Kurmaßnahme zu Lasten der Krankenkasse durchführt, hat eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro täglich zu leisten. Maximal wird pro Jahr an 28 Tagen die Zuzahlung fällig (bisher maximal 14 Tage).

    Heilmittel und häusliche Krankenpflege:

    Bei Heilmitteln, wie zum Beispiel Krankengymnastik, Logopädie oder Massage, müssen Patienten sich an 10 % der Kosten beteiligen. Hinzu kommen 10 Euro pro Rezept. Das heißt: Wer vom Arzt 6 Therapieeinheiten verordnet bekommt, der zahlt 10 % der gesamten Behandlungskosten plus einmalig 10 Euro.

    Das Gleiche gilt für die häusliche Krankenpflege – zum Beispiel, wenn ein Patient nach einer Operation zu Hause von einem Pflegedienst versorgt wird, damit er das Krankenhaus schneller verlassen kann. Bei der häuslichen Krankenpflege bleibt die Zuzahlung aber auf die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme begrenzt.

    Fahrkosten:

    Fahrten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung. Auch dann muss der Patient – ebenso wie bei Fahrten zur stationären Behandlung – 10% der Fahrkosten zuzahlen, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro.

    Haushaltshilfen:

    Familien mit Kindern, die eine Haushaltshilfe brauchen – zum Beispiel, weil die Mutter im Krankenhaus liegt - müssen pro Tag 10 % der Kosten selbst übernehmen. Dabei beträgt die tägliche Zuzahlung wie bei Medikamenten und Fahrkosten mindestens 5 Euro, höchstens aber 10 Euro.

     

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